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Akteure und Strukturen des Prozesses

Seit Anfang 2014 gibt es im Stuttgarter Westen das „Forum Lebendiger Westen" (FLW) als Oberbegriff für die Strukturen zur Beteiligung der Bürger bei den Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet. Im Rahmen des FLW werden themen- und projektbezogene Arbeitsgruppen gebildet. Die Gesamtsteuerung hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen inne. Das FLW bestand bis Juni 2018 aus dem Steuerungskreis (StK), der Prozessgruppe und der Geschäftsstelle (GeschSt) für die Offene Bürgerbeteiligung, eine Beratung und Begleitung erfolgte durch die Bürgerstiftung Stuttgart.

Da die Strukturen und Gremien im Forum Lebendiger Westen zwischenzeitlich eingespielt sind, hat sich die Bürgerstiftung im Juni 2018 aus der Prozessgruppe und der aktiven Prozessbegleitung zurückgezogen. Sie bleibt jedoch Mitglied des Steuerungskreises. In diesem Zuge wurden auch die Aufgaben der Prozessgruppe in den Steuerungskreis zurückgeführt.

Die Arbeit im Forum Lebendiger Westen ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

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Der Steuerungskreis

Der Steuerungskreis besteht aus Initiativen, Vereinen, Institutionen, die im Quartier aktiv sind und den Fraktionen des Bezirksbeirats Stuttgart-West. Das Forum ist im Rahmen seiner Geschäftsordnung für weitere Gruppierungen offen.

Aufgaben des Steuerungskreises

  • Richtlinienvorgabe: Der Steuerungskreis legt die Richtlinien und Vorgehensweisen für die Organisation der Offenen Bürgerbeteiligung fest. Er beschließt ob und welche Gruppen gezielt angesprochen werden sollen und welche Methoden der Bürgerbeteiligung zum Einsatz kommen.
  • Kooperation: Mitglieder des Steuerungskreises vertreten einen breiten Querschnitt der Menschen des Quartiers und können dadurch als Multiplikatoren Erkenntnisse und Informationen nach außen verteilen und gleichzeitig parallele Entwicklungen von außerhalb ins FLW einbringen.  
  • Empfehlung: Ergebnisse des FLW werden als Empfehlung durch die Mitglieder des Steuerungskreises an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung weitergegeben. Politische Gremien bzw. städtische Ämter sind in ihren Entscheidungen bzw. Beschlüssen an die Voten der Offenen Bürgerbeteiligung nicht gebunden. 

Weiterführende Informationen

Die Geschäftsstelle

Seit Mitte 2016 liegt die Koordination des Beteiligungsprozesses beim Büro GRiPS. Zuvor war das Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart West (EKiZ) mit der Geschäftsstelle beauftragt, legte diese Aufgabe aber Ende 2015 nieder.

Funktionen der Geschäftsstelle

Ansprechpartnerin

Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, die sich im Sanierungsgebiet Stuttgart 28 beteiligen möchten. Sie sammelt deren Ideen und Wünsche. Sie informiert und berät die Betroffenen und leitet sie nach Bedarf an städtische Stellen weiter. 

Motivatorin

Die Geschäftsstelle stößt in Abstimmung mit dem Steuerungskreis Projekte an und organisiert Veranstaltungen, um Menschen zur Mitarbeit im FLW zu motivieren und deren Stimme Gehör zu verschaffen. Besonderes Augenmerk wird auf stille Gruppen gelegt, die üblichen Beteiligungsprozessen eher fern bleiben.   

Unterstützerin 

Sind Themen und Ideen gefunden, unterstützt die Geschäftsstelle die Beteiligten bei der Bildung von freien Arbeitsgruppen und hilft beispielsweise bei Raumsuche und Moderation. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit den übrigen Gremien des FLW, z.B. dem Steuerungskreis und dem Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung, koordiniert.  

Kommunikatorin

Die Geschäftsstelle sammelt und protokolliert alle Ergebnisse und Schritte im Beteiligungsprozess und berichtet dem Steuerungskreis und dem Amt für Stadtplanung und -erneuerung. Außerdem werden die Informationen der Öffentlichkeit direkt über das Internet, einen Newsletter und über Pressemitteilungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist größtmögliche Transparenz der Entscheidungswege.

Kontakt:

Büro GRiPS - Ute Kinn
​Horbachstr. 2
76275 Ettlingen

Tel.: 07243 / 719455
Fax: 07243 / 719454
Mobil: 0160 / 90 70 45 95
ute.kinn@grips-ettlingen.de

Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Stadtweit finden derzeit rund 20 Verfahren in verschiedenen Programmen der Stadterneuerung statt. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung für die Durchführung von derlei Sanierungsmaßnahmen zuständig. Das Sanierungsgebiet Stuttgart 28 -Bismarckstraße- wurde in das Bund-Länder-Programm „Innenentwicklung – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) aufgenommen. Nach Bewilligung der Fördermittel beschloss der Gemeinderat am 18. Juli 2013 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 28. 

Ansprechpartner: 

Martin Holch, Sachgebietsleiter Stadterneuerung, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung 
0711 216-20315 
 martin.holch@stuttgart.de

Johanna Eger, Amt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart 
0711 216-20195
johanna.eder@stuttgart.de